Letzte Aktualisierung: 26. November 2006

Die Gesetzgebung
als Grundlage für die
Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen



 Eine Übersicht über die Eisenbahngesetzgebung in Bayern
im Jahre 1887:

1887
(Gesamtverzeichnis der 1887 erlassenen Gesetze und Verordnungen)
Veröffentlicht im Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern
Datum der Gesetze,
Verordnungen etc.
Titel des Gesetzes, der Verordnung etc.
Inhalt des Gesetzes, der Verordnung etc.
Nr.3
vom
25.01.1887
22. Januar 1887 Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Rinderpest betr.

Nr.13
vom
05.03.1887
04. März 1887 Bekanntmachung, die technische Einheit im Eisenbahnwesen betr.
Vereinbarung über die technische Einheit im Eisenbahnwesen zwischen dem Deutschen Reiche, Frankreich, Italien, Österreich, Ungarn und der Schweiz.
Nr.13
vom
05.03.1887
07. März 1887 Bekanntmachung, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands in Bayern betr. Änderung Nr.XXXII der Anlage D zu §.48 (Transport von tierischen Abfällen)
Nr.18
vom
12.04.1887
06.April 1887 Bekanntmachung, den Verkehr mit Sprengstoffen betr.
Nr.24
vom
07.06.1887
25. Mai 1887 Bekanntmachung, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung betr. Geltung der Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung auf den Bahnlinien Hof - Naila - Marxgrün und Münchberg - Helmbrechts
Nr.30
vom
09.08.1887
30. Juli 1887 Bekanntmachung, Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen, und Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten Privat=Eisenbahnen betreffend.
Nr.43
vom
22.11.1887
08. November 1887 Gesetz, den im Interesse der Landesvertheidigung erforderten zweigleisigen Ausbau der bayerischen Eisenbahnen betr. Heidingsfeld - Kirchheim - Badische Grenze in der Richtung auf Lauda; Nürnberg - Ansbach - Württembergische Grenze in der Richtung auf Crailsheim; Gewährung von 1,348,000 M zum Ausbau, entspricht 25% der Gesamtkosten von 5,392,000 M gem. Vereinbarung mit dem Deutschen Reich;
Langmeil - Marnheim - Hessische Grenze in der Richtung auf Monsheim; Badische Grenze bei Rheinsheim - Landau - Zweibrücken - Folpersweiler sowie Herstellung einer zweispurigen Verbindungskurve der Pfälzischen Ludwigs= und der Pfälzischen Maximiliansbahn bei Neustadt a.d.H.;
Gewährung von 551,800 M zum Ausbau, entspricht 10% der Gesamtkosten von 5,518,000 M gem. Vereinbarung mit dem Deutschen Reich
Nr.48
vom
20.12.1887
12. Dezember 1887 Bekanntmachung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr.



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