Letzte Aktualisierung: 12. November 2006

Die Gesetzgebung
als Grundlage für die
Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen



 Eine Übersicht über die Eisenbahngesetzgebung in Bayern
im Jahre 1880:

1880
(Gesamtverzeichnis der 1880 erlassenen Gesetze und Verordnungen)
Veröffentlicht im Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern
Datum der Gesetze,
Verordnungen etc.
Titel des Gesetzes, der Verordnung etc.
Inhalt des Gesetzes, der Verordnung etc.
Nr.8
vom
05.02.1880
01. Februar 1880 Gesetz, die Vervollständigung des Staats=Eisenbahn=Netzes betr.
Herstellung Verbindungsbahn zwischen Wiesau und Redwitz (5,000,000 M); Herstellung Verbindungsbahn zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen (1,500,000 M); Fortsetzung der Hochstadt=Stockheimer Bahn über Ludwigsstadt bis zur Landesgrenze bei Falkenstein (11,500,000 M); Herstellung Eisenbahn von Neumarkt a. R. nach Landshut (10,000,000 M); Herstellung Eisenbahn von Gemünden nach Hammelburg (3,800,000 M)
Nr.8
vom
05.02.1880
01. Februar 1880 Gesetz, die pfälzischen Eisenbahnen betr. Gewährung von 4,300,000 M für Bau= und Einrichtungskosten einer Eisenbahn von Kaiserslautern nach Lauterecken; Gewährung von 265,000 M für Bau  und Einrichtungskosten einer Verbindungsbahn zwischen den Eisenbahnlinien Bitsch - Saargemünd sowie Zweibrücken - Saargemünd und Saargemünd - Saaralben
Nr.20
vom
03.04.1880
30. März 1880 Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechterhaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. Geltung der Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung auf der Bahnstrecke Miltenberg - Amorbach
Nr.34
vom
02.06.1880
20. Mai 1880 Bekanntmachung, das Bahnpolizei=Reglement für die Eisenbahnen Bayerns betr.
Nr.41
vom
06.07.1880
22. Juni 1880 Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechterhaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. Geltung der Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung auf die im Betriebe der Eisenwerks=Gesellschaft Maximilianshütte stehende Zweigbahn Haidhof - Maximilianshütte
Nr.44
vom
28.07.1880
23. Juli 1880 Bekanntmachung, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands in Bayern betr. Änderung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands in Bayern
Nr.53
vom
30.09.1880
17. September 1880 Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechterhaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. Geltung der Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung auf der Bahnstrecke Neufahrn - Straubing
Nr.59
vom
02.12.1880
23. November 1880 Bekanntmachung, den Schutz und die Aufrechterhaltung der Ordnung des Eisenbahnbetriebes betr. Geltung der Vorschriften über Bahnen untergeordneter Bedeutung auf den pfälzischen Bahnstrecken Speyer - Rheinbrücke, Winden - Bergzabern, Grünstadt - Eisenberg und Landstuhl - Kusel


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